Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Fahrzeugen sowie für alle damit zusammen hängenden Nebenleistungen. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn RheinMoselOldtimerVermietungKoblenz.de denselben schriftlich bestätigt hat. Bis dahin sind alle Angebote unverbindlich und freibleibend. Sendet der Kunde die Auftragsbestätigung nicht binnen 14 Tagen nach Erhalt an uns unterzeichnet zurück, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrage vor. Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht.
2. Vertragsstornierungen
Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Maßgebend ist der Zugang der Stornierung bei uns, die Beweislast hierfür trägt der Kunde. Bei Stornierungen berechnet RheinMoselOldtimerVermietungKoblenz 15 % der Fahrtkosten als Auf- wendungsersatz. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Fahrtantritt, beträgt der Aufwendungsersatz 35 % der Fahrtkosten, danach 50 % und innerhalb von 5 Tagen vor Fahrtantritt 70%, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Im Kundenauftrag bestellte Fremdleistungen, wie Z.B. Blumenschmuck bei Hochzeitsfahrten hat dieser abzunehmen und zu bezahlen, wenn eine Stornierung nicht möglich ist.
3. Rücktritt
RheinMoselOldtimerVermietungKoblenz ist berechtigt,jerzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich werden sollte. Sollte das bestellte Fahrzeug nicht einsatzbereit sein, wird RheinMoselOldtimerVermietungKoblenz nach Verfügbarkeit Ersatz aus seinem Fahrzeugbestand anbieten. Sollte der Fahrtkostenpreis für dieses Fahrzeug günstiger sein, als der vereinbarte, gilt dieser Preis. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Verzögerungen
Durch Verzögerungen entstandene Mehrkosten und Schäden aller Art gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die jeweilige Verzögerung beruht auf einem Verschulden der RheinMoselOldtimerVermietungKoblenz.de. Wir übernehmen keine Haftung bei Stau, unvorhersehbarer Verzögerung, Unfall, Defekten des Kfz, Verletzungen und höherer Gewalt.
6. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm und seinen Mitinsassen verschuldeten Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen.
7. Haftung der Rhein Mosel Oldtimer Vermietung Koblenz
Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der RheinMoselOldtimerVermietung.de zurückzuführen. Wir übernehmen keine Haftung für Fremdleistungen (z.B. Blumenschmuck, etc.), die wir in Ihrem Auftrag bestellen. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für im Fahrzeug Liegengelassenes aller Art. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.
8. Schutz unserer Webseiten
Inhalt und Gestaltung der von uns erstellten Webseiten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung ganz oder teilweise nicht genutzt werden.
9. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Koblenz vereinbart.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Es gelten die Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.
Mietvertrag / Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen (Stand 15.03.2024) Alle angegebene Beträge, ausgenommen Schadenersatz, sind in Euro inkl. 19% gesetzlicher MwSt.
1. Anmietbedingungen: Die Firma Rhein-Mosel-Oldtimer-Vermietung-Koblenz nachfolgend auch Coblence Classic Cars benannt ,vermietet einen Citroen 2 CV6 und ein Volkswagen Käfer Cabriolet gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Mieter mit seiner Unterschrift anerkennt.
Der Mieter erklärt, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und zur Zahlung der gesamten direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Der Auftraggeber hat für die Durchführbarkeit des Auftrages zu sorgen, sofern nicht höhere Gewalt ihn daran hindert. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten, ansonsten kann der Vermietungsvorgang sofort abgebrochen werden.
EU-Bürger müssen einen amtlich aktuellen Lichtbildausweis oder Reisepass bei Anmietung vorlegen. Der Vermieter behält sich vor ,Mietgesuche zurückzuweisen.
2.Mietpreis: Die Berechnung erfolgt je Tag/24 Stunden oder als Wochenendpauschale . Für längere Mietzeiten erstellen wir ein individuelles Angebot. Für jeden begonnen 24 StundenZeitraum ab dem Zeitpunkt der Vermietung wird 1 Miettag zugrunde gelegt. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung, Verschleißreparaturen und die Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung sind im Mietpreis enthalten.
3. Kraftstoffkosten: Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank an den Mieter übergeben. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls mit vollem Tank. Wenn das Fahrzeug entgegen unseren Mietbedingungen nicht vollgetankt zurückgegeben wir, erheben wir zusätzlich zu dem nach getanktem Kraftstoff eine Aufwandsentschädigung von 15 €.
Eine ED Tankstelle befindet sich aus dem Hof heraus nach rechts fahrend nach 450 Metern in der Triererstrasse 79 B , 56072 Koblenz
Eine Anfahrtswegbeschreibung liegt der Übergabemappe für das entsprechende Fahrzeug bei.
Die Fahrzeuge sind ausschließlich mit SUPER E5 Benzin bzw. SUPER Plus , keinesfalls mit SUPER E10 zu betanken. Die Tankquittung ist mitzubringen. Die Tankdeckel befinden sich beim Citroen 2 CV6 hinten rechts und beim VW Käfer Cabriolet vorne rechts .Beide Tankdeckel sind umsichtig mit einem kleinen Tankdeckelschlüssel zu öffnen und zu schließen.
4. Zahlungsart: Der entsprechende Mietpreis und die Kaution in Höhe von 500 € erfolgt vor Ort in bar , nach Absprache auch per Vorabüberweisung auf das Konto des Vermieters oder per Paypal . Kreditkarten werden nicht angenommen. Mietpreis und Kaution sind bei der Abholung des Fahrzeuges fällig.
5. Mietdauer
Das Mietverhältnis endet zum vereinbarten Termin, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis nicht automatisch. Abholung und Rückgabe erfolgen am Sitz des Vermieters.
Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis nicht automatisch. Abholung und Rückgabe erfolgen am vereinbarten Übergabeort, ansonsten am Sitz des Vermieters.
Sollte der Mieter die vereinbarte Mietdauer,um mehr als 30 Minuten überschreiten, so hat der Vermieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung ,deren Höhe sich je angefangenen 24 Stunden nach dem 1,5-fachen des vereinbarten Tagesmietpreises richtet.
5. Rückgabe des Fahrzeuges Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit in 56072 Koblenz – Metternich ,Triererstrasse 13 vollgetankt zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Fahrzeug wird nach der Rückgabe einem Check unterzogen, erst dann erhält der Mieter, die Kaution zurück.
Entstehen dem Vermieter Kosten für vom Mieter zu verantwortende Schadenbeseitigung, Nachtanken, Reinigung, Ersatzbeschaffung von Teilen, Fahrzeugpapieren oder Schlüsseln, ist der Mieter verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, sowie den damit verbundenen Aufwand des Vermieters zu entschädigen. Für Leistungen des Vermieters wird je geleistete Arbeitsstunde als angemessene Ersatzleistung 25€ vereinbart.
6. KFZ- Haftpflichtversicherung: Jedes Mietfahrzeug der Firma Rhein-Mosel-Oldtimer -Vermietung-Koblenz ist mit 100 Millionen Euro pro Unfallereignis für Personen, Sach- und Vermögensschäden haftpflichtversichert, bei Personenschäden jedoch höchstens 15 Millionen Euro je geschädigte Person. Für den Fahrer ist eine Fahrerschutzversicherung , bis hin zu einer maximalen Deckungssumme von 15 Millionen € bei der OCC abgeschlossen.
7. Kaskoversicherung: Jedes Mietfahrzeug der Firma Rhein-Mosel-Oldtimer-Vermietung-Koblenz ist teil- und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung je Schadenfall, je Fahrzeug beträgt 500 €, diese hat der Mieter zu tragen.
8. Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für alle Schäden, die nicht durch die Vollkaskoversicherung abdeckt sind und deren Folgeschäden, die er selbst, sein Erfüllungsgehilfe oder Dritte, welche mittelbar oder unmittelbar an der Vermietung beteiligt sind, verursacht haben. Die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung geht zu Lasten des Mieters. Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl, oder anderer Schäden am Mietfahrzeug durch unsachgemäßer Bedienung des Mietfahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich Restwert, sofern er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten hat. Daneben hat der Mieter auch etwaige Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Fahrzeug-, Geschäftsausfall, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.
9. Verkehrsverstöße / Straftaten/ Unfälle: Gemäß der Mietvertragsbedingungen ist der Mieter für die Folgen derartiger Handlungen voll verantwortlich und haftet gegenüber dem Vermieter für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten,die während der Mietzeit mit dem Fahrzeug begangen werden.Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage von Fotos und einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Mieter, Beifahrer und Mitreisende sind bei Verkehrsunfällen verpflichtet, dem Vermieter alle Daten in Textform mitzuteilen, die der Vermieter zur Durchsetzung seiner Ansprüche benötigt. Sollte aufgrund eines Verkehrsunfalles die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges wesentlich eingeschränkt sein, sind beide Parteien zur fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises. Bei Verkehrsunfällen, Bränden, Wildschäden und sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die örtliche Polizei zur ordnungsgemäßen Aufnahme des Unfalls hinzuzuziehen. Das Nichthinzuziehen der Polizei führt für den Mieter zum Verlust des Versicherungsschutzes. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über den Unfall in Kenntnis zu setzen und einen umfassenden Unfallbericht einschließlich Unfallskizze zukommen zu lassen. Sollten an dem Unfall dritte Personen beteiligt gewesen sein, so muss der Mieter die Kennzeichen der beteiligen Fahrzeuge, die Haftpflichtversicherungen der Fahrer sowie Namen und Anschriften der Fahrer und Zeugen dokumentieren und bei Bedarf vorlegen.
10. Weitere Schäden
Der Mieter hat den Schaden sofort dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist für Verwarnungen, Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten verantwortlich.
11. Reparaturen
Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Mängel am Mietfahrzeug unmittelbar anzuzeigen. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ansonsten nicht möglich. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen nur mit Einwilligung der Firma Rhein-Mosel-Oldtimer-Vermietung-Koblenz in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt die Firma Rhein-Mosel-Oldtimer-Vermietung-Koblenz gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet. (siehe Punkt Haftung)
12. Nichterfüllung
Die Firma Rhein-Mosel-Oldtimer-Vermietung-Koblenz haftet nicht für die Nichterfüllung des Mietvertrages. Wird dem Vermieter nach Vertragsschluss die Bereitstellung des Fahrzeugs unmöglich, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, zum Beispiel aufgrund unvorhergesehener Defekte ,einer Erkankung des Vermieters ,einer Verunfallung des Fahrzeuges oder besonderen örtlichen Gegebenheiten, so bleibt er dem Mieter gegenüber von Leistung oder Entschädigung frei.
13. Mindestalter: Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Anmietung das 25. Lebensjahr vollendet und darf das 74. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
14. Personalausweis / Führerschein
Bei bzw. vor Anmietung sind ein gültiger Personalausweis (bzw. EU-Reisepass) sowie ein für Deutschland seit mindestens 5 Jahre gültiger Führerscheiner bisherigen Klasse B oder einer vergleichbaren EU-Klasse vorzulegen. Fahrer und Mieter müssen dieselbe natürliche Person sein. Führt ein anderer als der Mieter das Fahrzeug (z. B. bei Erkrankung des Fahrers), so gilt er stets als Erfüllungsgehilfe des Mieters und ihm obliegt die Kontrolle der des Mindestalters sowie der Gültigkeit der Fahrerlaubnis . Dem Fahrer oder der Fahrerin darf innerhalb der letzten drei Jahre nicht die Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von drei Monaten oder länger entzogen worden sein.Der Fahrer oder die Fahrerin darf innerhalb der letzten drei Jahre keine Kaskoschäden über dem Wert von 2.000 Euro mit Kraftfahrzeugen verursacht haben.
15. Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung
16. Fahrzeugzustand
Das Fahrzeug wird dem Mieter in sauberem und technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen stellen keine Mägel dar, die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs beeinträchtigen. Der Zustand des Fahrzeugs wird bei Übergabe des Fahrzeugs gemeinsam im Übernahmeprotokoll, welches Bestandteil des Mietvertrages ist, dokumentiert.
Dem Vermieter ist es gestattet ,bei Beschädigungen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufzurechnen.
17. Nutzungseinschränkungen Fürsorgepflicht des Mieters
Nutzungsgebiet: Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestattet. Eine Fahrt ins Ausland ist nicht gestattet.
Verwendung und Höchstgeschwindigkeit
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nur in der Form einer für die Verwendung eines Oldtimer – PKW `s bzw. Liebhaberfahrzeuges üblichen Form zu verwenden .
Die Fahrzeuge verfügen unter anderem über kein ABS, kein ESP , keine Airbags, keine Assitenzsysteme, keine Servolenkung, keine automatische Blinkerrückstellung,keinen Berganfahrassistenten,manuelle Handbremsen, die Ente hat eine manuelle Starthilfe ( Choke) und beide Fahrzeuge eine viel geringere Bremsleistung, als Fahrzeuge heutigen Standards. Dies ist bei Anmietung zur Kenntnis zu nehmen und bei der Fahrt zu berücksichtigen.
Darüber hinausgehende Handlungen und Verwendungen sind verboten. Fahrten auf Autobahnen über Stadtautobahnen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h hinaus sind nicht gestattet.Eine Nutzung auf Autobahnen ist untersagt. Generell ist die maximal zulässige Geschwindigkeit bei Nutzung der Mietfahrzeuge der Rhein-Mosel-Oldtimer-Vermietung-Koblenz auf 100 km/h zu begrenzen.
Sorgfaltspflicht
Der Mieter des Fahrzeuges ist verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Übergabe besondere Sorgfalt über die Mietsache walten zu lassen. Er ist verpflichet ,im Falle von Hagel oder anderen Extremwetterereignissen, schnellstmöglich geeignete Schutzmassnahmen zu ergreifen ,um die Insassen und das Fahrzeug vor Beschädigung zu sichern.
Der Gefahr durch absichtliche Sachbeschädigung ist vorzubeugen, indem der Mieter das Fahrzeug auf eigene Kosten sicher abstellt.Verbleibt das Fahrzeug über Nacht beim Mieter muss dieser ab 22 Uhr generell für einen Stellplatz in einer Garage oder einem abgeschlossenen bzw. überwachten Grundstück sorgen (dazu zählen auch Hotelparkplätze). Nächtliches Parken am Straßenrand ist nicht gestattet. Das Fahrzeug ist beim Abstellen ordnungsgemäß zu verschließen und zu sichern.
Im Falle betriebsbedingter Probleme beim Betrieb des Fahrzeugs, ist sich gemäß der Bestimmungen der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu verhalten (z.B. bei Aufleuchten einer Warn- oder Kontrollleuchte) Vor längeren Fahrten ist sicherzustellen, dass der Ölstand und der Reifendruck den Vorgaben des Herstellers entsprechen (Siehe beiligende Betriebsanleitung)
Vom Mieter sind während der Mietdauer keinerlei technische oder auch vorübergehende, optische Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen.
18. Kleinreparaturen
Notwendige Reparaturen zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges bis zu einer Höhe von 100,00 Euro kann der Mieter im Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter selbst vornehmen oder durch eine Fachwerkstatt vornehmen lassen. Kosten werden dem Mieter nur gegen Vorlage des Belegs erstattet. Das beschädigte/getauschte Teil ist dem Vermieter am Ende der Mietzeit zu übergeben. Eigenleistungen bei der Reparatur durch den Mieter werden nicht berücksichtigt.
19. Nicht unfallbedingte Fahrzeugschäden, technische Defekte
Sollten nach Beginn der Mietdauer und Übergabe des Fahrzeugs technische Defekte eintreten, die die Gebrauchstauglichkeit in erheblichem Maße beeinträchtigen und die der Mieter nicht durch Ausübung der Sorgfaltspflichten verhindern hätte können und ist es nicht möglich, durch kurzfristige Reparaturen die Fahrtauglichkeit wiederherzustellen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.
Für den Fall ,dass eine oben genannte Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit vorliegt, kann der Mieter eine Minderung um 1/24 des Tagesmietpreises pro angefangener Stunde verlangen, solange die Beeinträchtigung besteht. Bei einer fristlosen Kündigung im oben genannten Fall verzichtet der Mieter auf weitergehende Ansprüche, außer die Beeinträchtigung entstand aufgrund von grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten durch den Vermieter. Ansprüche wegen Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben bleiben unberührt.
Der Mieter hat dem Vermieter technische Defekte am Fahrzeug unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Mieter dieser Meldepflicht nicht nach, hat der Mieter dem Vermieter den daraus resultierenden Folgeschaden zu ersetzen.
Für alle Schäden am Fahrzeug, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind, haftet der Mieter in gesetzlichem Umfang.
19. Verkehrsunfälle
Mieter, Beifahrer und Mitreisende sind bei Verkehrsunfällen verpflichtet, dem Vermieter alle Daten in Textform mitzuteilen, die der Vermieter zur Durchsetzung seiner Ansprüche benötigt.
Sollte aufgrund eines Verkehrsunfalles die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges wesentlich eingeschränkt sein, sind beide Parteien zur fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.
Bei Verkehrsunfällen, Bränden, Wildschäden und sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die örtliche Polizei zur ordnungsgemäßen Aufnahme des Unfalls hinzuzuziehen. Das Nichthinzuziehen der Polizei führt für den Mieter zum Verlust des Versicherungsschutzes. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über den Unfall in Kenntnis zu setzen und einen umfassenden Unfallbericht einschließlich Unfallskizze zukommen zu lassen. Sollten an dem Unfall dritte Personen beteiligt gewesen sein, so muss der Mieter die Kennzeichen der beteiligen Fahrzeuge, die Haftpflichtversicherungen der Fahrer sowie Namen und Anschriften der Fahrer und Zeugen dokumentieren und bei Bedarf vorlegen.
20. Haftung des Vermieters
Für die Eignung des Fahrzeugs für den vom Mieter vorgesehenen Zweck übernimmt der Vermieter keine Gewähr.
Soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt, haftet der Vermieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet der Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraute und vertrauen durfte); in diesem Fall ist die Haftung des Vermieters doch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus dem vorgenannten Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Vermieter vorsätzlich handelt oder eine Garantie übernommen oder arglistig einen Mangel verschwiegen hat.
21. Stornierung
Eine Stornierung des Mietverhältnisses ist bis 10 Werktage vor Mietbeginn kostenfrei möglich, ansonsten fallen für das Fahrzeug, falls es zu dem stornierten Termin nicht vermietet werden kann, 30% des vereinbarten Mietpreises als Mietausfallentschädigung an. Eine Verarbeitungspauschale von 15,00 € ist bei jeder Stornierung zu zahlen.
22. Verbote ,die die Nutzung des Mietfahrzeuges betreffen :
23 . Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 56068 Koblenz
Fahrzeugstandort ist 56072 Koblenz
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